Unter diesem Titel informieren die Bürgerstiftungen Mössingen, Gomaringen und Dußlingen gemeinsam mit einer Broschüre über alle Aspekte des Vererbens. Die drei Bürgerstiftungen haben dieses gemeinsame Projekt gestartet, das aufbaut auf einer Broschüre, die die Bürgerstiftung Dußlingen vor vier Jahren mit dem Titel „Zukunft vererben – Sinn stiften“ aufgelegt und verteilt hat.
Bürgerstiftungen können im Sinne ihrer Satzung Gutes tun, wenn Geld dafür vorhanden ist. Obwohl die Bürgerstiftung Mössingen nun über fünf Jahre alt ist, bekam sie bisher noch nie finanzielle Zuwendungen oder gar eine Immobilie aus einer Erbschaft. Bürgerstiftungen in größeren Städten erhalten laufend solche Zuwendungen, warum also nicht auch in Mössingen aus vorhandenem Vermögen einen Sinn stiften, der der Gesellschaft zugutekommt.
Die Resonanz in Dußlingen war gut, aus einer Erbschaft erhielt die Bürgerstiftung eine Immobilie, die heute dazu beiträgt die Aktivitäten der Bürgerstiftung für die Dußlinger Bürgerschat zu unterstützen.
Diese Broschüre der Dußlinger Bürgerstiftung war die Grundlage für eine Neufassung. In gemeinsamer Projektarbeit von Samuel Begasse (Bü-St. Dußlingen) Tobias Droste und Willi Kemmler (Bü-St. Gomaringen) und Hartmut Mezger (Bü-St. Mössingen) wurde sie weiterentwickelt. Die neue Broschüre wird in Mössingen mit der Ausgabe des Amtsblatts vom 9.12.2021 mit mehr als 4.000 Exemplaren an die Haushalte verteilt.
Weil Vererben nicht ganz einfach ist, auch rechtliche und steuerliche Belange zu berücksichtigen sind, soll die Broschüre hier Hilfestellung geben. Auch die Überlegung, ob es nicht (steuerlich) sinnvoll wäre, schon lange vor dem Tod durch Schenkung an Kinder / Enkel oder auch an die Bürgerstiftung Gutes zu tun, wird in der Broschüre behandelt. Sogar ein Stiftungsfond, sozusagen eine eigene Stiftung mit eigenem Namen und selbst festgelegtem Zweck, ist innerhalb einer Bürgerstiftung möglich.
Um diese Themen noch zu vertiefen, soll im Frühjahr unterstützend ein Vortrag von einem Fachanwalt über Erbrecht gehalten werden. Die Information über den Termin wird rechtzeitig im Amtsblatt veröffentlicht. Vorab steht auch Hartmut Mezger, Vorstand Finanzen für Fragen zur Verfügung (Tel. 273-123).
Die Broschüre „Zukunft vererben – Sinn stiften“ steht zum Download zur Verfügung
Einen umfassenden Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten beim Schenken und Vererben aber auch über die Auflagen beim Vererben gab am Donnerstag, 28.04. der Erbrechts-Spezialist Dr. Sascha Straub, LL.M von der Kanzlei Dachs Bartling Spohn und Partner Rechtsanwälte mbB. im Saal des Feuerwehrhauses