Jugendpreis der Bürgerstiftung Mössingen für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende
Junge Menschen engagieren sich gemeinnützig
Die Bürgerstiftung Mössingen (BSM) unterstützt gemäß ihrer Satzung besonderes ehrenamtliches Engagement für das Gemeinwesen in Mössingen. Sie will in diesem Rahmen junge Menschen, die sich gemeinnützig engagieren, durch eine besondere Anerkennung auszeichnen. Damit sollen soziales Lernen gefördert, soziale Kompetenz gestärkt, die Entwicklung einer am Gemeinwesen orientierten Persönlichkeit unterstützt und die Übernahme von Verantwortung honoriert werden. Zu diesem Zweck lobt die BSM einen jährlich zu vergebenden Jugendpreis für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende aus, die sich sozial, kulturell, oder in anderer Weise zum Wohle anderer oder der Umwelt gemeinnützig engagieren. Der Preis kann an Einzelpersonen oder an Personengruppen vergeben werden.
Die Preisträger werden in einem angemessenen Rahmen ausgezeichnet und zu einem Erlebnistag eingeladen.
Der Jugendpreis der Bürgerstiftung Mössingen kann in folgenden Kategorien vergeben werden:
- Grundschule (Klassen 1 – 4)
- Unterstufe (Klassen 5 – 7)
- Mittelstufe (Klassen 8 – 10)
- Oberstufe
- Auszubildende (in Berufsausbildung)
Kriterien für die Vergabe des Jugendpreises der Bürgerstiftung Mössingen sind insbesondere
- Herausragende gemeinnützige Aktivität
- Selbstloser Einsatz
- Dauer der Aktivität
- Teamorientierung (bei Gruppen)
- Gemeinnütziges Engagement zur Verbesserung des Zusammenlebens in Schule, Betrieb, Verein, Kommune
- Übernahme von Verantwortung für das Gemeinwesen
- Nachhaltigkeit
Vorschläge für die Preisverleihung können von den Schulleitungen, Ausbildungsbetrieben, Vereinen und von der städtischen Jugendarbeit Mössingen bei der BSM mit Formblatt eingereicht werden. Der Bewerbungsschluss ist typischerweise in der im Juni oder Juli, wird aber rechtzeitig bekannt gegeben.
Formular: Bewerbung Jugendpreis
Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury aus Stiftungsvorstand, Stifterrat und der Ehrenamtsbeauftragten der Stadt Mössingen.
Termin und Ort der Preisverleihung werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.